20. November 2023 | Informationen
Um produzierende Gartenbaubetriebe aller Sparten bei der wichtigen Aufgabe der Umstellung auf eine torffreie bzw. torfreduzierte Kulturführung fachlich zu unterstützen, wurde im Rahmen der Torfminderungsstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das nationale Verbundvorhaben „Fachinformation für Gartenbaubetriebe zur Umstellung auf torffreie und torfreduzierte Kultursubstrate“ – kurz „FiniTo“ ins Leben gerufen.
Bundesweit wurden fünf Fachstellen eingerichtet, die für Produktionsbetriebe der Sparten Zierpflanzen, Stauden, Gemüsejungpflanzen, Baumschulen, Beerenobst, Topfkräuter sowie den Friedhofsgartenbau kostenfrei für eine betriebsindividuelle Unterstützung sowie den Wissenstransfer in die Branche zur Verfügung stehen. In gemeinsamer Zusammenarbeit werden interessierte Gartenbaubetriebe bei der Substratumstellung begleitet, um ihre Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit mit dem Einhalten der Klimaschutzziele der Bundesregierung und dem damit einhergehenden Schutz unserer wertvollen Moorlandschaften vereinbaren zu können.
Die Fachstelle Ost, zuständig für die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Berlin, ist am Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) angesiedelt und steht dort für die betriebsindividuelle Begleitung durch Anna-Victoria August und Tobias Friebe bereit.
Das Projekt ist auch online vertreten unter https://www.finito-projekt.de, wo weiterführende Details und Kontaktmöglichkeiten zum Projekt, digital abrufbare Fachinformationen und eLearning-Angebote in zunehmendem Umfang zur Verfügung stehen werden.
14. November 2023 | Informationen
Ab jetzt läuft die Bewerbungsfrist für den Deutschen Innovationspreis Gartenbau 2024, mit dem wieder hervorragende, beispielgebende Innovationen im Gartenbau vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgezeichnet werden.
Bewerben kann sich jedes Unternehmen aus dem Gemüsebau, dem Obstbau, der Baumschule und dem Zierpflanzenbau sowie den vorgelagerten Bereichen, das Gar-tenbauprodukte herstellt oder damit handelt, Hersteller von Produkten und Zubehör sowie andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören. Es sollte sich um eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art han-deln, um beispielhafte Kooperationen und Unternehmenskonzepte oder auch um eine Kombination aus diesen Merkmalen.
Die Bewerbungsunterlagen können Sie im Internet auf der Internetseite www.bmel.de/innovationspreis herunterladen oder Sie richten Ihre Fragen direkt an das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL).
Bitte beachten Sie den Einsendeschluss am 15. März 2024. Senden Sie Ihre Bewer-bung bitte an das KTBL in der Bartningstraße 49 in 64289 Darmstadt oder per E-Mail an gartenbau@ktbl.de.
Neben der ausgefüllten Kurzdarstellung sollte Ihre Bewerbung auch eine ausführliche Beschreibung und Erläuterung der Innovation enthalten (z. B. technische Beschrei-bungen oder Kulturbeschreibungen). Foto- oder Filmmaterial können Sie ebenso mit einschicken wie auch erstelltes Werbematerial.
Informationen zu den Preisträgern der Vorjahre und der Verleihung des Innovations-preises 2023 gibt es ebenfalls auf den Internetseiten des Bundesministeriums unter www.bmel.de/innovationspreis.
Ansprechpartner im KTBL:
Christian Reinhold
Tel.: 06151 7001-151
E-Mail: gartenbau@ktbl.de
21. Oktober 2022 | Informationen, Veranstaltung
Save the date(s)!
Aus der Praxis, für die Praxis, in die Praxis!
Getreu diesem Motto möchten die Modellbetriebe der Region Ost nach über drei Jahren TerZ-Projektarbeit ihre gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse zur torfreduzierten Produktion von Zierpflanzen sehr gern an Sie, die an der Substratumstellung interessierten Fachkolleginnen und Fachkollegen weitergeben!
Hierfür werden die Betriebe an folgenden Terminen ihre Tore für Sie öffnen:
Führungen durch die Betriebe ermöglichen Ihnen einen genauen Blick hinter die Kulissen und vor allem auf die aktuellen Kulturen zu werfen, darunter natürlich auch torfreduzierte Kulturen. Bei Kaffee und kleinen Snacks können Sie sich mit den Betriebsleitern und anderen Veranstaltungsteilnehmenden zum Thema Torfersatz in der Praxis austauschen und sicherlich auch den ein oder anderen Profitipp mit nachhause nehmen. Auch Frau August, die Regionalkoordinatorin der Modellregion Ost, wird für Fragen zur Verfügung stehen.
Die Teilnahme an den Betriebsinformationstagen ist für Sie kostenlos und wird unter den aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen stattfinden.
Weitere Informationen zur Anmeldemöglichkeit werden demnächst auf www.projekt-terz.de bekannt gegeben.
2. September 2022 | Informationen
Am 1. September 2022 fand der Einzelhandelsgärtnertag der Fachgruppe Einzelhandelsgärtner in Dresden-Pillnitz statt.
Neben verschiedenen Vorträgen stand auch die Wahl des neuen Fachgruppenvorstandes auf der Tagesordnung. Bevor gewählt wurde dankte Herr Gärtner dem bisherigen Fachgruppenvorstand (Ute Franke, Peggy Faust, Antje May, Karin Weißbach, Matthias Tröltzsch, Lothar Halke) im Namen des Verbandes für die geleistete kontinuierliche Arbeit.
Die anwesenden Mitglieder wählten aus sechs Kandidaten gemäß Satzung den neuen fünfköpfigen Vorstand für die kommenden vier Jahre. Dem neuen Fachgruppenvorstand gehören an:
Ute Franke – Gärtnerei Blankenburg, Frankenberg/Sa.
Antje May – Gärtnerei Gruschwitz, Neustadt/Sa.
Peggy Faust – Gärtnerei Nietzold, Freital
Matthias Tröltzsch – Gärtnerei Tröltzsch, Oelsnitz/Vogtland
Martin Bimberg – Gärtnerei Bimberg, Freiberg
Nach den Vorträgen, der Vorstellung der Kandidaten zur Pflanze des Jahres und deren Wahl (veröffentlichen wir mit Kulturhinweis kommende Woche) und Besuch des Probefeldes, klang der Tag mit neuen Ideen in der Adventsfloristik, präsentiert von Juliane Müller (Die Blumenbinderei, Dresden) aus.
Wir danken herzlich Frau Kollatz und dem Team vom LfULG in Dresden-Pillnitz für die großartige Unterstützung sowie den Referenten von Patzer Erden, ekaflor und FleuraMetz.
9. Mai 2022 | Informationen
Einladung zu überregionaler TerZ-Informationsveranstaltung
Nach drei Jahren erfolgreicher Projektarbeit lädt das Modell- und Demonstrationsvorhaben TerZ nun zum überregionalen Informations- und Besuchertag ein.
Am 31.08. und 01.09. haben interessierte Teilnehmer der Branche die Möglichkeit sich über die bisher gesammelten Ergebnisse zu informieren und sich vor Ort in den Gärtnereien der Modellregion West zu den gemachten Erfahrungen auszutauschen.
Die Veranstaltung wird am 31.08.2022 in Kevelaer mit einer Vortragsreihe beginnen und am 01.09.2022 mit geführten Betriebsbesichtigungen durch die Betriebe Cox, Gerritzen, Heekeren, Leenen und Schönges fortgeführt. Nähere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie demnächst auf www.projekt-terz.de.
13. August 2021 | Informationen
Pflichten für Arbeitsplätze in Innenräumen
Zum 31. Dezember 2020 hat per Allgemeinverfügung der Freistaat sogenannte Radonvorsorgegebiete festgelegt (SächsABl. S. 1362). Damit sind Pflichten mit verbindlichen Fristen verbunden. Diese richten sich insbesondere an alle Arbeitsplatzverantwortlichen, welche in diesen Gemeinden Arbeitsplätze in Kellern und Erdgeschossen haben. Gemäß § 127 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ist an diesen Arbeitsplätzen die Radon-222-Aktivitätskonzentration zu messen.
Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/innen und Selbständige Messungen der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen zu veranlassen (§ 127 Abs. 1 StrlSchG), wenn diese
- sich in Erd- oder Kellergeschossen von Gebäuden in Radonvorsorgegebieten befinden oder
- einem der Arbeitsfelder gemäß Anlage 8 StrlSchG zuzuordnen sind.
Die Gemeinden in dem Radonvorsorgegebiet in den Radonmessungen stattfinden müssen finden Sie hier ab Seite 5.
Wer laut Radonvorsorgegebiet verpflichtet ist Radonmessungen durchzuführen und damit noch nicht begonnen hat, sollte damit unverzüglich beginnen, da die Messungen schon ab Ende Juni hätten laufen sollen.
Radonmessungen müssen nicht kompliziert und teuer sein. Die Messungen können ohne besondere Sach- oder Fachkunde selbstständig geplant und ausgeführt werden. Dabei ist ein wichtiger Punkt zu beachten. Zur Messung sind Messgeräte von einer vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannte Stelle nach § 155 StrlSchV einzusetzen. Eine Liste der bislang anerkannten Stellen ist einzusehen unter: https://www.bfs.de/DE/themen/ion/service/radon-messung/anerkennung/anerkennung.html#anbieter.
Weiter Infos erhalten Sie unter: https://www.strahlenschutz.sachsen.de/radon-vorkommen-auswirkungen-und-schutz-10074.html
oder bei der Radonberatungsstelle: https://www.bful.sachsen.de/radonberatungsstelle.html
An dieser Stelle herzlichen Dank an den Kollegen aus dem Erzgebirge, der uns auf die Radonmessungen aufmerksam gemacht hat. Direkte und frühere Informationen dazu, hatten wir leider nicht dazu erhalten. Aber über die betroffenen Gemeindeverwaltungen sollten die Informationen ebenfalls gestreut wurden sein.